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Informationen für alle Schüler*innen der Q4 der Sport-Leistungskurse sowie dem Prüfungskurs (GK)

Informationen für alle Schüler*innen der Q4 der Sport-Leistungskurse sowie dem Prüfungskurs (GK)

Landesabitur 2020: Anpassung der Prüfungsvorgaben im Fach Sport

Liebe Schülerinnen und Schüler,

das Hessische Kultusministerium hat in einem Erlass vom 31.03.2020 außerordentliche Regelungen zum vierten und fünften Prüfungsfach sowie zum sportpraktischen Prüfungsteil im Leistungsfach Sport sowie dem Grundkursprüfungsfach Sport bekannt gegeben.

In diesem Erlass wird darüber informiert, dass Gruppenprüfungen im sportpraktischen Teil der Abiturprüfung aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts nicht möglich sind (z.B. Badminton, Handball, Fußball). In diesen Sportarten kann u.a. der erforderliche Mindestabstand nicht gewährleistet werden.

Daher müssen diese sportpraktischen Prüfungen gemäß § 17 Abs. 4 OAVO1 durch mündliche Ersatzprüfungen ersetzt werden.

Die sportpraktischen Prüfungen in den Einzelsportarten Schwimmen und Leichtathletik sind davon abhängig, ob die Sportstätten für Vorbereitungs- und Prüfungszwecke geöffnet werden können. Derzeit finden dazu Gespräche mit dem Schulträger und anderen Institutionen statt. Wie letztlich die Entscheidung aussieht, ist derzeit noch völlig offen.
Sollten die Sportstätten nicht geöffnet werden, müssen auch in Leichtathletik und Schwimmen mündliche Ersatzprüfungen stattfinden.

Im Leistungsfach Sport ist für die Ersatzprüfungen die Vorgabe für eine Abiturprüfung in zwei Sportarten im Hinblick auf zwei Bewegungsfelder/Inhaltsfelder zu beachten. Die mündlichen Ersatzprüfungen finden demnach in den gewählten Prüfungssportarten statt, ein Wechsel dieser Prüfungssportarten ist noch bis zum 14.04.2020 möglich und muss der Schulsportleitung schriftlich (siehe Anhang) mitgeteilt werden.

Schüler*innen, die Sport als Grundkurs (Prüfungskurs) belegt haben, erhalten die Möglichkeit, einen Wechsel des vierten bzw. fünften Prüfungsfachs vorzunehmen (sich also nicht in Sport, sondern in einem anderen Fach prüfen zu lassen). Ein solcher Wechsel muss gleichfalls bis 14.04.2020 erfolgen.

Die mündlichen Ersatzprüfungen beginnen am 27.04.2020. Ein gesonderter Prüfungsplan wird nach den Osterferien veröffentlicht.

Bitte senden Sie uns nachfolgende Erklärung unterschrieben bis zum 14.04.2020 zurück.

Wir wünschen Ihnen für die bevorstehenden Prüfungen alles Gute und vor allem viel Erfolg und werden
Sie zeitnah über aktuelle Veränderungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen
C. Lübeck, K. Riedel; K. Berndt (Studien- und Schulsportleitung)

Anhang

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